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   BFH, 30.11.2004 - III B 23/04   

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https://dejure.org/2004,15934
BFH, 30.11.2004 - III B 23/04 (https://dejure.org/2004,15934)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2004 - III B 23/04 (https://dejure.org/2004,15934)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2004 - III B 23/04 (https://dejure.org/2004,15934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben vor der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter haftung (GmbH) - Abzugsfähigkeit von der Gründung einer Gesellschaft dienenden Ausgaben bei einem ernsthaften und unbedingten Entschluss über die Aufnahme einer auf Gewinnerzielung ...

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung vorab entstandener Betriebsausgaben und Anschaffungskosten für GmbH-Anteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.04.1992 - III R 96/88

    Aufwendungen für Hotelbesichtigung als vorweggenommene Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 30.11.2004 - III B 23/04
    Der Kläger trägt vor, ausreichend für den Abzug von Betriebsausgaben sei nach ständiger BFH-Rechtsprechung, dass der Steuerpflichtige den endgültigen Entschluss gefasst habe, eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit aufzunehmen und dass die Aufwendungen auch in objektivem wirtschaftlichem Zusammenhang mit der geplanten Tätigkeit stünden (BFH-Urteile vom 15. Dezember 1981 VIII R 107/79, BFHE 135, 431, BStBl II 1982, 495, und vom 15. April 1992 III R 96/88, BFHE 168, 133, BStBl II 1992, 819).
  • BFH, 10.04.2003 - X B 109/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 30.11.2004 - III B 23/04
    Außerdem muss die betreffende Frage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärbar sein (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. April 2003 X B 109/02, BFH/NV 2003, 1082).
  • BFH, 30.07.2003 - X B 152/02

    NZB: Begründungsfrist, Divergenz

    Auszug aus BFH, 30.11.2004 - III B 23/04
    Der Kläger hat nicht, wie es für die Bezeichnung einer Divergenz erforderlich ist, den von ihm aus der Entscheidung des BFH abgeleiteten Rechtssätzen einen davon abweichenden abstrakten Rechtssatz des FG gegenübergestellt (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Juli 2003 X B 152/02, BFH/NV 2003, 1603).
  • BFH, 15.12.1981 - VIII R 107/79

    Werbungskosten - Vorbereitung einer Tätigkeit - Grundstückserwerb

    Auszug aus BFH, 30.11.2004 - III B 23/04
    Der Kläger trägt vor, ausreichend für den Abzug von Betriebsausgaben sei nach ständiger BFH-Rechtsprechung, dass der Steuerpflichtige den endgültigen Entschluss gefasst habe, eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit aufzunehmen und dass die Aufwendungen auch in objektivem wirtschaftlichem Zusammenhang mit der geplanten Tätigkeit stünden (BFH-Urteile vom 15. Dezember 1981 VIII R 107/79, BFHE 135, 431, BStBl II 1982, 495, und vom 15. April 1992 III R 96/88, BFHE 168, 133, BStBl II 1992, 819).
  • BFH, 17.02.1999 - IV B 44/98

    Divergenz

    Auszug aus BFH, 30.11.2004 - III B 23/04
    Denn eine Abweichung liegt nicht vor, wenn dem FG bei der Anwendung von Rechtssätzen des BFH auf den Streitfall Fehler unterlaufen (BFH-Beschluss vom 17. Februar 1999 IV B 44/98, BFH/NV 1999, 1110).
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